Finanzstrom zum Geschäft 

Definition

Der Geschäftsfinanzstrom beinhaltet alle Bewegungen, die aus dem Geschäft resultieren.

Verwendung

Bei der Geschäftserfassung können Sie über den Finanzstrom überprüfen, ob durch Ihre Eingaben auch die von Ihnen gewünschten Bewegungen generiert wurden. Außerdem können Sie über die verschiedenen Anzeigevarianten nähere Informationen zu den Bewegungen, wie z.B. Zahlungs- und Buchungsdaten anzeigen lassen.

Struktur

Der Finanzstrom ist eine Liste, die über den ABAP-Listviewer ausgegeben wird.

Über Anzeigevariante auswählen können Sie aus folgenden vordefinierten Anzeigevarianten wählen:

Diese Variante ist standardmäßig eingestellt. Sie zeigt folgende Informationen zu den Bewegungen an:

In dieser Sicht enthalten Sie Informationen zu den Zinssätzen, den Berechnungsmethoden und dem jeweiligen Berechnungszeitraum auf deren Grundlage der Betrag der Bewegung errechnet wurde.

Bei Geschäften in Fremdwährung können Sie sich den Zahlbetrag auch in Hauswährung anzeigen lassen. Dabei wird Ihnen neben dem Zahl- und Hauswährungsbetrag auch der Umrechnungskurs angezeigt. Der Umrechnungskurs wird dabei aus der aktuellen Kurstabelle gezogen.

In dieser Sicht werden Ihnen die zahlungsrelevanten Daten zu den Bewegungen angezeigt.

Der Buchungssicht entnehmen Sie neben Zahltermin, Zahlbetrag, Zahlwährung, Bewegungsart und Buchungsstatus folgende Daten:

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit sich eigene Anzeigevarianten zu definieren. Zu den Möglichkeiten die Ihnen der ABAP-Listviewer bietet, lesen Sie auch die vollständige Dokumentation zur Listausgabe. Sie finden die Dokumentation im Bereich der anwendungsübergreifenden Komponenten (CA) im Buch CA- ABAP List Viewer.

Integration

Im Geschäftsfinanzstrom sehen Sie nicht, welche Bewegungen z.B. aus den Konditionen der Anleihe zu dem Bestand entstehen. Darüber gibt Ihnen der Depotfinanzstrom Auskunft.

Über die Drucktaste Depotfinanzstrom (am oberen Bildrand) haben Sie die Möglichkeit, sich den Finanzstrom zu dem Depot unter Einbeziehung des vorliegenden Geschäfts anzusehen.