Abschreibung, steuerrechtlich zulässige

Anlagenbuchhaltung (FI-AA)

Abschreibung, die aufgrund von steuerrechtlichen Vorgaben zulässig ist.

Die steuerrechtlich zulässigen Abschreibungsbeträge übersteigen dabei im allgemeinen die handelsrechtlich gebotene Abschreibung.

Im System besteht die Möglichkeit, den Unterschied zwischen steuerrechlich zulässiger und handelsrechlich gebotener Abschreibung auf eigenen Konten zu führen. Somit ist der Teil des Anlagevermögens, der aus der unterschiedlichen Bewertung für handelsrechtliche und steuerrechtliche Zwecke resultiert, als eigene Bilanzposition (passivischer Sonderposten) auszuweisen.