Arbeitnehmersparzulage

Personalabrechnung (PY)

Vom Staat gewährter Betrag an Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen für sie anlegt und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Die Sparzulage wird errechnet aus dem Sparbetrag mit entsprechenden Bemessungsgrenzen multipliziert mit einem festgelegten Prozentsatz.

Früher wurde die Arbeitnehmersparzulage monatlich vom Arbeitgeber bezahlt, der sie vom Finanzamt zurückerstattet bekam.

Seit Januar 1990 wird die Sparzulage direkt vom Finanzamt errechnet und dem Arbeitnehmer einmal im Jahr über den Lohnsteuerjahresausgleich ausbezahlt.