Arbeitnehmeranteil

Personalabrechnung (PY)

Der Teil der Beiträge zur Sozialversicherung, der vom Arbeitnehmer zu tragen ist.

Der Arbeitnehmeranteil ist bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern vom Arbeitgeber bei der Entgeltzahlung vom Barentgelt einzubehalten und an die Einzugsstellen abzuführen.