Anrechnungsfaktor

Deutschland (PY-DE)

Kurzform für Schwerbehindertenanrechnungsfaktor.

Der Anrechnungsfaktor ist ein Multiplikator, mit dem pro (schwer)behindertem Arbeitnehmer und je nach Ausprägung und Art seiner Behinderung dem Arbeitgeber ein Teilprozentsatz angerechnet wird.

Wenn der Arbeitgeber einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz (5%) erreicht, entfällt für den Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe für Behinderte.