Anpassungsregel für Durchschnittsgrundlagen

Abrechnung: Allgemeine Teile (PY-XX)

Vorschrift, die die Durchschnittsgrundlagen rückwirkend an die geänderten Tarifbedingungen anpaßt. Damit ist es möglich, eine Tarif- bzw. individuelle Entgelterhöhung bei der Bildung der Durchschnittsgrundlagen zu berücksichtigen.