außerordentliche Kündigung

Personaladministration (PA-PA)

Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Fristen beendet.

Sie ist in der Regel fristlos, muß es aber nicht sein, weil der Arbeitgeber auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist einräumen kann.

Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Sie ist sowohl bei einem unbefristeten als auch - im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung - bei einem befristeten Arbeitsverhältnis möglich.