AT-Angestellter |
Außertariflicher Angestellter, der einen Aufgaben- und Verantwortungsbereich mit höheren Anforderungen als die der höchsten Vergütungsgruppe des einschlägigen Tarifvertrags hat.
Außerdem zählt zu den AT-Angestellten die Gruppe von Angestellten, die eine andersartige Tätigkeit verrichten, deren Aufgaben- und Verantwortungsbereich erkennbar unter keine der im Tarifvertrag bei den einzelnen Vergütungsgruppen genannten Tätigkeitsmerkmale einzuordnen ist.
Zu den AT-Angestellten gehören grundsätzlich auch die leitenden Angestellten.
Da für AT-Angestellte definitionsgemäß der sonst auf den Betrieb anwendbare Tarifvertrag nicht gilt, bleibt die Vergütung einer individualrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und AT-Angestellten vorbehalten.
Der Abschluß eines Individualarbeitsvertrags ist daher Voraussetzung für diese Angestelltenart.