Altstoffinventar

Umweltmanagement (EHS)

Zentraler Bestandteil der Chemikaliengesetzgebung in vielen Ländern. Die im Inventar gelisteten Stoffe sind Altstoffe. Sie können im jeweiligen Land beliebig vermarktet werden.

Nicht gelistete Stoffe sind Neustoffe. Diese bedürfen vor der Vermarktung der Anmeldung bei der jeweiligen Behörde.

Von der Listung ausgenommen sind Stoffe mit anderer gesetzlicher Regelung, wie Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel u.a.