| Aufwands- und Ertragseliminierung |
Konsolidierungsmaßnahme, in der gemäß der Einheitstheorie alle Aufwendungen und Erträge aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften eines Konsolidierungskreises eliminiert, d.h. miteinander verrechnet, werden.
Die bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zusätzlich notwendigen Umgruppierungen (Umsatzerlöse an Bestandsveränderungen bzw. andere aktivierte Eigenleistungen) werden in FI-LC als Umgliederungen realisiert.
Die Eliminierung der Aufwendungen und Erträge erfolgt gesellschaftspaarweise, eine eventuelle Differenz kann nach sonstigen und währungsbedingten Differenzen analysiert und gebucht werden.