Ausgleichssteuer

Finanzwesen (FI)

Steuer, die in einigen Ländern zusätzlich zur Ausgangssteuer zu buchen ist.

Die Ausgleichssteuer wird vom Lieferanten berechnet und Kunden in Rechnung gestellt, die von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Ausgleichssteuer ist vom Lieferanten an das Finanzamt abzuführen.