Abstimmkonto

Finanzwesen (FI)

Sachkonto, auf dem die Bewegungen der Nebenbuchhaltung, z.B. der Nebenbücher Debitoren, Kreditoren und Anlagen, mitgeführt werden.

In der Regel verweisen mehrere Konten der Nebenbuchhaltung auf ein gemeinsames Abstimmkonto. Damit wird der Ausweis der Nebenbuchhaltung in der Hauptbuchhaltung unter bilanziellen Gesichtspunkten erreicht.

Beispiel:

Ausländische Debitoren können auf ein gemeinsames Abstimmkonto verweisen.