Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Konsolidierung (EC-CS)

Konsolidierungsmaßnahme, in der gemäß der Einheitstheorie alle Aufwendungen und Erträge aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den Konsolidierungseinheiten eines Konsolidierungskreises eliminiert werden.

Die bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zusätzlich notwendigen Umgruppierungen (Umsatzerlöse an Bestandsveränderungen bzw. andere aktivierte Eigenleistungen) werden im Konsolidierungssystem als Umgliederungen realisiert.

Die Eliminierung der Aufwendungen und Erträge erfolgt paarweise. Eine eventuelle Differenz kann nach sonstigen und währungsbedingten Differenzen analysiert und entsprechend gebucht werden.