| Kapitalkonsolidierung |
Verrechnung der Beteiligungen der direkten Obereinheiten mit dem anteiligen Eigenkapital der in den Konzern einbezogenen Konsolidierungseinheiten. Dadurch wird eine Doppelrepräsentation von Vermögensgegenständen im Konzernabschluß vermieden.
Die von der Kapitalkonsolidierung zu behandelnden Vorgänge wie Erstkonsolidierung, Folgekonsolidierung, Kapitalveränderungen, Beteiligungsfortschreibungen, Abgänge, Umbuchungen, Fusionen etc. werden vom Konsolidierungssystem mit automatischen Buchungen unterstützt.