Kosten, die sich aus betrieblichem Aufwand ableiten. Anderskosten
werden in der Kostenrechnung anders bewertet oder zeitlich anders auf die Perioden verteilt als in der Finanzbuchhaltung.
Beispiel:
In der Kostenrechnung wird die Abschreibung in anderer Höhe gebucht als
in der Finanzbuchhaltung (kalkulatorische Abschreibung).
Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden in der Kostenrechnung gleichmäßig auf die Geschäftsjahresperioden verteilt.