Bei der Berechnung der laufenden Aufwendungen läßt der Gesetzgeber zu, auf die laufenden Aufwendungen einen prozentualer Zuschlag, das sogenannte Mietausfallwagnis, zu berechnen.
Die Werte (Prozentsätze) zum Mietausfallwagnis (MAW) sind zeitabhängig in zwei Customizingeinstellung festgelegt - abhängig von der Nutzungskategorie der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung und unabhängig von der Nutzungskategorie.
Ist das Kennzeichen Mietausfallwagnis innerhalb der Anwendung gesetzt, so wird ein zeitabhängiger Wert aus den Customizingeinstellungen nach folgendem Schema geladen: