
Die Funktion erstellt Avise für Korrespondenzen (Kontoauszug, Mahnung). Die Avisnummer kann dann als Referenz auf der Korrespondenz oder einem anhängenden Zahlungsträger ausgegeben werden. Für die Ausgabe steht bei Korrespondenzen das Feld RF140-AVSID und beim Mahnen MHNK-AVSID zur Verfügung. Bei Anhängenden Zahlungsträgern wird die Avisnummer ggf. im Verwendungszweck bzw. der Referenz ausgegeben.
Bei einer Bezahlung kann dann die Avisnummer zur Selektion der in der Korrespondenz aufgeführten Posten benutzt werden. Im Idealfall können die Posten z.B. mit dem elektronischen Kontoauszug automatisch ausgeziffert werden.
Die Avisnummer ist hierbei 10 stellig wobei die Nummer immer mit 08 beginnt (Avisart 08). Die Avisnummer wird beim Echtdruck in der Tabelle MHNK (Mahnungen) bzw. BKORM (Korrespondenz) vermerkt. Beim Wiederholungsdruck wird dann die gespeicherte Avisnummer verwendet. Im Mahnprobedruck erscheint die Avisnummer deshalb nicht.
Es werden nur eingehende Zahlungen von Debitoren/Kreditoren unterstützt. Avise werden nur für Schreiben in denen alle Posten die gleiche Währung haben erstellt.
Es werden nur Bruttobeträge in den Avisen vermerkt, da bei eingehenden Zahlungen ggf. Skonto gewährt wird und der Zahlbetrag damit noch nicht feststeht.