Verwendung
Abnahmeprüfungen werden auf Veranlassung und unter Beteiligung des Kunden oder seines Beauftragten durchgeführt. Eine Abnahmeprüfung kann durch den Empfänger der Leistung selbst, durch den Lieferanten im Beisein des Empfängers oder durch einen von ihm beauftragten Dritten (z.B. Sachverständiger) durchgeführt werden.
Abnahmeprüflose zum Einkaufsbeleg können mit oder ohne vorher gepflegte (Lieferanten-) Charge erzeugt werden (Kennzeichen Prüfen ohne Charge im Arbeitsvorrat der Abnahmeprüfungen).
Die Charge wird im Prüflos angezeigt.
Wird das Abnahmeprüflos für eine Wareneingangsposition zurückgewiesen, bestimmt der Steuerschlüssel für das QM in der Beschaffung im Customizing, ob
Weitere Informationen finden Sie unter
Anstoß von Abnahmeprüfungen.