Optionssatz (Mischsatz/Basissatz) 
Definition
OptionssatzVerwendung
Er bildet die Grundlage zur Abbildung der vom Gesetzgeber geforderten Vorsteuerbearbeitung, unter Berücksichtigung der wechselnden wirtschaftlichen Verhältnisse eines Immobilienbestandes.Optionssätze verwenden Sie, um die Grundlagen zur Aufteilung der Vorsteuer in einen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Anteil festzulegen.
Der Gültigkeitszeitraum eines Optionssatzes ist ein Kalendermonat, d.h. Optionssätze sind monatlich neu zu berechnen.
Optionssätze sind je nach Art der anfallenden und gebuchten Kosten im System zu pflegen innerhalb
Integration
Im Rahmen der Optionssatzermittlung zu
Berichtigungsbeständen (Vorsteuerbehandlung des Anlagevermögens) werden für die unterschiedlichen Phasen der Vorsteuerbehandlung zusätzlich Mischsätze und ein Basissatz ermittelt.