Einsatzmöglichkeiten
Treten Sie als Betreiber fremder Mietbestände auf, so regeln Sie über einen Verwaltungsvertrag mit dem oder den Eigentümer(n) welche Objekte zu welchen Konditionen zu verwalten sind.
Über eine flexible Honorargestaltung und -berechnung legen Sie Ihren, an den Auftraggeber abzurechnenden Vergütungsanteil fest.
Die Berücksichtigung von pauschalen, ereignis- aber auch objektbezogenen Tätigkeiten der Verwaltung ist über die unternehmensspezifische Differenzierung von Honorararten gewährleistet. Periodische Honorare sichern Ihnen z.B. eine regelmäßige monatliche oder quartalsmäßige Vergütung, während Honorare auch ereignisorientiert, wie im Falle eines durchzuführenden Mieterwechsels oder Objektverkaufs, festlegbar sind.
Objektbezogene Honorarvereinbarungen nutzen Sie beispielsweise dann, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand für schwer zu vermietende Objekte abzufangen, indem Sie diesen erhöhte Honorarbeträge zuordnen.
Verwalter und Auftraggeber sind über unterschiedliche Buchungskreise als zwei Unternehmen im System hinterlegt. Damit ist über die buchhalterische Trennung der Aufwände und Erlöse, die sowohl für den Verwalter als auch den Auftraggeber anfallen, eine ordnungsgemäße Buchhaltung sowie betriebswirtschaftliche Transparenz gewährleistet.
Ablauf
I. Buchungskreise
Stellen Sie sicher, daß
II. Partner zur Fremdverwaltung bearbeiten
Um die Buchungen zur Verwaltungssollstellung (periodische Honorare), zur Verwaltungskostenabrechnung (ereignisorientierte Honorare) und zur Eigentümerabrechnung (Abrechnung Kosten/Erlöse an Eigentümer) durchzuführen, sind folgende Partner notwendig:
Abrechnung der Honorare |
Eigentümerabrechnung |
Buchungskreis des Verwalters Hier ist ein Debitor anzulegen, der alle Eigentümer der zu verwaltenden Objekte repräsentiert. Buchungskreis der verwalteten Objekte Hier ist ein Kreditor anzulegen, der den Verwalter der Objekte darstellt. Die Partner sind über die Finanzbuchhaltung anzulegen. |
Zur Eigentümerabrechnung sind jedem Immobilienobjekt die Eigentümer (Rollentyp 0800 Eigentümer) mit deren Eigentumsanteilen zuzuordnen. Die Summe der Eigentumsanteile muß pro Objekt 100% betragen. Allen Eigentümern ist das jeweilige Kreditorkonto (des Eigentümer) zuzuordnen. Die Eigentümer sind über die immobilienspezifische Partnerverwaltung anzulegen. |
III. Stammdaten der verwalteten Objekte bearbeiten
Alle verwaltete Immobilienobjekte
IV. Verwaltungsvertrag bearbeiten
Legen Sie den Verwaltungsvertrag an und ordenen den entsprechenden Kreditor, Debitor, die verwalteten Objekte und Honorare zu und aktivieren den Vertrag.
V. Buchungen/Abrechnungen durchführen
Als Gegenleistung zur Verwaltung von Immobilienobjekten im Auftrage der Eigentümer erhält der Verwalter ein entsprechendes Honorar.
Buchung periodischer Honorare
Periodische Honorare buchen Sie über eine Sollstellung, mit folgenden Buchungsvorgängen:
Buchung ereignisorientierter Honorare
Im Gegensatz zu periodischen Honoraren werden ereignisorientierte Honorare über eine eigene Abrechnungsfunktion gebucht.
Hierzu sind die Ereignisse, die zu einer Honorarforderung - welche im Verwaltungsvertrag definiert wurde - führen, erst anzulegen und danach abzurechnen.
Die Buchungsvorgänge entsprechen denen der Verwaltungssollstellung.
Eigentümerabrechnung
Periodische und ereignisorientierte Honorare werden den Eigentümern der verwalteten Objekte erst nach der Sollstellung bzw. der Verwaltungskostenabrechnung über die Eigentümerabrechnung anteilsmäßig in Forderung gestellt.
Ergebnis
Sie, als Verwalter und die Eigentümer des Mietbestandes, sind als zwei unterschiedliche Unternehmen im System hinterlegt. Damit ist die buchhalterische Trennung der Aufwände und Erlöse und eine ordnungsgemäße Buchhaltung sowie betriebswirtschaftliche Transparenz gewährleistet:
Im Buchungskreis der verwalteten Objekte ergibt sich danach folgende Situation:
Erlöse |
Kosten |
aus der Vermietung der verwalteten Objekte, die der Verwalter eingenommen hat, stehen auf dem Mietvertrag. stehen eventuell auch auf den Immobilienobjekten (z.B. resultierend durch Verkauf verwalteter Objekte). |
aus Honorarforderungen, die den Eigentümern in Rechnung zu stellen sind, stehen auf den betroffenen Immobilienobjekten. der Betreibung und Instandhaltung der verwalteten Objekte stehen ebenfalls auf den betroffenen Objekten |
Aus den Erlösen und den Kosten entsteht nun ein Saldo, daß der Verwalter im Regelfall an die Eigentümer überweist (Erlöse > Kosten).
Sollten die Erlöse kleiner als die Kosten sein, so hat der Verwalter das Saldo von den Eigentümern nachzufordern.
Im Buchungskreis des Verwalters ergibt sich danach folgende Situation:
Die Erlöse (Honorarforderungen) aus der Verwaltungstätigkeit stehen auf dem Verwaltungsvertrag und gehen in die Bilanz des Verwalters ein.