Verwaltungsvertrag  

Definition

Vertrag zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und einem Verwalter, wobei der Verwalter im Auftrag des Eigentümers die Immobilie verwaltet. Der Vertrag enthält:

Verwendung

Der Verwaltungsvertrag bildet die vertragliche Beziehung zwischen einem Immobilienverwalter (= R/3-Benutzer) und den Eigentümern der Immobilienobjekte ab.

Hierbei verwalten die Eigentümer die Immobilienobjekte nicht selbst, sondern betrauen den Verwalter mit dieser Aufgabe.

Honorar

Als Gegenleistung seiner Verwaltungstätigkeit erhält der Verwalter ein entsprechendes Honorar, welches sich aus mehrere Honorararten zusammensetzten kann:

Honorarberechnung

Eine zulässige Berechnungsvorschrift zu den Honoraren wird im Immobilien-Customizing über drei Komponenten bestimmt:

Die zulässigen Kombinationen zwischen Berechnungsform und Selektionsart werden im Immobilien-Customizing bestimmt und können in der Immobilienanwendung entsprechend kombiniert werden.

Integration

Aus buchungstechnischen Gründen ist der Verwaltungsvertrag in einem anderen Buchungskreis (BuKrs) zu pflegen, als die zu verwaltenden Objekte:

BuKrs Verwaltungsvertrag

BuKrs verwaltete Objekte

Kontierung der Erlöse pro Vertrage (Honorare)

Kontierung der Kosten der Verwaltung (Honorare) auf die einzelnen verwalteten Immobilienobjekte.