Abrechnungsvorschrift mit Ursprungsschema
Die folgende Abbildung zeigt die Beziehung zwischen der pauschalen Abrechnungsvorschrift einer Investitionsmaßnahme und dem zugehörigen Ursprungsschema:
Aufteilungsregel: |
60% an Kostenstelle 5036 |
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40% an Kostenstelle 5037 |
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Ursprungszuordnung 1: |
Kostenart 100-200 |
Das System rechnet von den Kostenarten 100 bis 200 60% auf die Kostenstelle 5036 und 40% auf die Kostenstelle 5037 ab.