Investitionsförderungen/Sonderabschreibungen 

Verwendung

In manchen Ländern ermöglichen es die steuerrechtlichen Vorgaben bereits auf Anlagen im Bau Sonderabschreibungen zu rechnen. Erhaltene Förderbeträge können unter Umständen bereits von den Herstellungskosten der Anlage im Bau abgesetzt werden.

Funktionsumfang

Sonderabschreibungen

Für die zu einer Investitionsmaßnahme gehörigen Anlagen im Bau können ebenso wie für "normale" Anlagen in der Anlagenbuchhaltung Abschreibungen berechnet und auf die entsprechenden Hauptbuchkonten gebucht werden. Hierfür ist es erforderlich, daß den betroffenen Anlagen im Bau ein entsprechender Abschreibungsschlüssel zugeordnet ist. Dieser Abschreibungsschlüssel kann in der jeweiligen Anlagenklasse als Vorschlagwert hinterlegt werden (IM-Customizing: Stammdaten ® Anlagen im Bau).

Vergleichen Sie zum Thema "Abschreibung des Anlagevermögens" bitte die Ausführungen im Dokument FI-AA - Anlagenbuchhaltung.

Investitionsförderungen

Investitionsförderung müssen Sie direkt im System FI-AA (Anlagenbuchhaltung) auf die jeweilige Anlage im Bau buchen. Es erfolgt keine Fortschreibung auf dem zugehörigen Auftrag/PSP-Element. Die Fördermaßnahme erscheint damit auf dem Auftrag auch nicht im Ist. Vergleichen Sie zur Behandlung von Investitionsförderungen in der Anlagenbuchhaltung bitte die Ausführungen im Dokument FI-AA - Anlagenbuchhaltung.

Über Zusätze in der Stammsatztransaktion für Aufträge bzw. PSP-Elemente können Sie direkt in den Stammsatz der zugehörigen Anlage im Bau springen und so die betroffene Anlagennummer ermitteln.

Bei der Gesamtabrechnung der Investitionsmaßnahme (Anlage im Bau) ermittelt das System die abzurechnenden Förderbeträge anteilig im Verhältnis zu den abgerechneten AHK-Beträgen.

Investitonsförderungen, die im Jahr der Fertigstellung gewährt werden (Aktivierungsjahr), sind nicht auf die jeweilige Anlage im Bau belastbar, sondern müssen direkt auf die fertigen Anlagen gebucht werden.

Siehe auch:

Investitionsförderung periodisch buchen