Leistungsverrechnung/Gemeinkostenzuschläge 

Verwendung

Sowohl auf Projekten als auch auf Innenaufträgen können Gemeinkostenzuschläge und Leistungsverrechnungen belastet werden.

Funktionsumfang

Gemeinkostenzuschläge

Um auf einem Auftrag/Projekt Zuschläge rechnen zu können, müssen Sie den Schlüssel des Kalkulationsschemas, das Sie für Ihre Gemeinkostenzuschläge verwenden möchten, in Ihrer Investitionsmaßnahme (Auftrag, Projekt) eintragen. Vergleichen Sie hierzu bitte die Dokumentation der System PS (Project System) und CO-OM-OPA (Order Project Accounting).

Interne Leistungsverrechnung

Interne Leistungen werden von der Kostenstelle direkt der Investitionsmaßnahme belastet. Das System legt hierbei einen Preis zugrunde, der zuvor maschinell in der Kostenstellenrechnung ermittelt wurde ("Tarif"), oder manuell festgesetzt wurde ("politischer Preis").

Anzugeben sind die leistende Kostenstelle, die Leistungsart und die geleistete Menge - in der Regel die Stundenzahl - sowie die Investitionsmaßnahme, für die die Leistung erfolgte. In der Tarifermittlung der Kostenstellenrechnung wurden zuvor die internen Preise für die Leistungen festgesetzt. Entsprechend wird die Investitionsmaßnahme belastet: Hat z. B. die Kostenstelle 4100 (Technischer Service) 10 Stunden der Leistungsart 1410 (Montagestunden) für eine Investitionsmaßnahme erbracht, und wurde der Tarif für diese Leistungsart bei dieser Kostenstelle mit 70,- pro Stunde ermittelt, so werden der Investitionsmaßnahme 700,- belastet.

Bei Gemeinkostenzuschlägen und internen Leistungsverrechnungen handelt es sich um Sekundärkostenarten. Sekundärkostenarten können nicht kostenartengerecht auf Anlage abgerechnet werden, da sie kein korrespondierendes FI-Aufwandskonto haben. Für die Abrechnung dieser Belastungen ist deshalb eine Abrechnungskostenart erforderlich (siehe Sachkonten/Kostenarten für die Abrechnung).

Siehe auch:

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