Währungsdarstellung 

Verwendung

Das R/3-System FI (Finanzwesen) bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Werte eines Buchungskreises parallel in bis zu drei Währungen zu führen. Hierfür können Sie im FI-Customizing zu jedem Buchungskreis drei Hauswährungen definieren.

Das System FI-AA (Anlagenbuchhaltung) unterstützt diese FI-Funktion mit Hilfe von Bewertungsbereichen, die in der jeweiligen Hauswährung definiert sind. Darüber hinaus können je Anlage (im Bau) beliebige Bewertungsbereiche in beliebigen, weiteren Währungen geführt werden.

Währungen in der Kostenrechnung

Demgegenüber gibt es im System CO (Kostenrechnung) nur zwei Währungen:

Investitionsmaßnahmen werden im System IM (Investitionsmangement) durch die CO-Objekte "Auftrag" oder "PSP-Element" dargestellt. Deshalb kann ein Zugang auf eine Investitionsmaßnahme in maximal zwei Währungen kontiert werden (Kostenrechnungskreiswährung und Objektwährung). Bei der periodischen Abrechnung auf eine Anlage im Bau stehen deshalb nur maximal zwei Währungsbeträge originär zur Verfügung. Weitere Währungen, die in der Anlagen- bzw. Finanzbuchhaltung geführt werden, rechnet das System zum Abrechnungszeitpunkt um.

Funktionsumfang

Bei der Währungsumrechnung von Werten im Rahmen der Abrechnung einer Investitionsmaßnahme müssen zwei Fälle unterschieden werden.

In beiden Fällen kann es zu Ungenauigkeiten aufgrund der Umrechnung kommen. Bei der summarischen Abrechnung stimmt der Kurs zum Bezugsdatum der Abrechnung meist nicht mit dem Kurs zum Buchungszeitpunkt der Belastung überein. Bei der einzelpostengenauen Abrechnung gibt es dieses Problem zwar nicht, es ist jedoch nicht auszuschließen, daß manuelle Änderungen des Kurses innerhalb der Buchungstransaktion einer Belastung vorgenommen wurden. Diese manuellen Kursänderungen können bei der Währungsumrechnung nicht berücksichtigt werden.

Es ist zur Zeit nicht möglich, auf einer summarisch verwalteten Investitionsmaßnahme Anzahlungen zu führen, wenn auf der zugehörigen Anlage im Bau Bewertungsbereiche in einer Fremdwährung geführt werden, die

Sie müssen die Investitionsmaßnahme dann entweder einzelpostengenau abrechnen, oder die genannten Bewertungsbereiche in Fremdwährung können nur auf den Stammsätzen fertiger Anlagen geführt werden. Diese Einschränkung gilt, da für solche Währungen bei einer summarischen Abrechnung nicht sichergestellt werden kann, daß Anzahlung und Anzahlungsverrechnung zum selben Kurs umgerechnet werden.

Mögliche Währungskonstellationen

Aus den beschriebenen Währungsfunktionen in den Systemen FI und CO ergeben sich folgende Einschränkungen für die Währungsbehandlung bei Investitionsmaßnahmen:

In diesem Fall kann die Objektwährung des Auftrages/PSP-Elementes frei verwendet werden. Bei der periodischen Abrechnung auf Anlage im Bau rechnet das System die Beträge in Kostenrechnungskreiswährung an die Bewertungsbereiche in Buchungskreiswährung ab.

In diesem Fall muß die Objektwährung identisch mit der weiteren, parallelen Buchungskreiswährungen sein. Bei der periodischen Abrechnung rechnet das System die Beträge in Kostenrechnungskreiswährung an die Bewertungsbereiche in Buchungskreiswährung ab. Die Beträge in Objektwährung werden an die Bereiche in paralleler FI-Währung abgerechnet.

Eine dritte parallele FI-Währung kann nur durch Umrechnung bei der Abrechnung und den damit verbundenen Kursungenauigkeiten versorgt werden (siehe oben).

In diesem Fall muß die Objektwährung identisch mit der Buchungskreiswährung sein. Bei der periodischen Abrechnung rechnet das System die Beträge in Objektwährung an die Bewertungsbereiche in Buchungskreiswährung ab. Die Bewertungsbereiche in Kostenrechnungskreiswährung werden mit den Werten in Kostenrechnungskreiswährung versorgt.

Wenn es hier eine weitere, parallele FI-Buchungskreiswährung gibt, muß diese identisch mit der Kostenrechnungskreiswährung sein. Eine dritte parallele FI-Währung kann nur durch Umrechnung bei der Abrechnung und den damit verbundenen Kursungenauigkeiten versorgt werden (siehe oben).