Berechtigungsstufen für Versionen 

Verwendung

Die Planwerte einer Version sollen im allgemein vor der Überleitung in verbindliche Budgets einem Genehmigungsprozeß unterworfen werden. Dieser Genehmigungsprozess verläuft häufig parallel für mehrere Planversionen auf verschiedenen Stufen des Programms. Während beispielsweise eine Version auf höchster Ebene gerade vor der endgültigen Genehmigung steht, wird auf den unteren Ebenen schon in einer neuen Versionen geplant.

Funktionsumfang

Deshalb können Sie jeder Planversion eines Investitionsprogramms eine Berechtigungsstufe zuordnen. Die Planwerte dieser Version sind dann nur noch durch Anwender mit einer Berechtigung für diese Stufe bearbeitbar. Die Berechtigungsstufe einer Version kann schrittweise hochgesetzt werden.

Die Berechtigungsstufen sind per Customizing frei definierbar (z.B. von "0" bis "9"). Die Berechtigungsstufe ist ein Berechtigungsobjekte für die versionsabhängigen Aktivitäten (Planung). Auf diese Weise können Sie bestimmten Systemanwendern die Berechtigung für die Bearbeitung bestimmter Versionen zuteilen (Planung im Programm ® Versionen). Über ein Sperrkenzeichen in der Customizing-Definition einer Genehmigungstufe können Sie die Versionen mit einer bestimmten Stufe für die weitere Planung sperren.

Genehmigstufen und Planversionen

Die Abbildung zeigt ein Investitionsprogramm, das mit drei Versionen beplant wurde. Version 1 ist bereits gesperrt. Version 2 darf nur noch durch den User "Calvello" bearbeitet werden, da sie eine Berchtigung für die Berechtigungsstufe 2 besitzt. Der User "Eckert hat keine Berechtigung für diese Stufe. Deshalb darf er nur die Version 3 bearbeiten (aktuellste Version).