Sozialversicherung 

Der Gesetzgeber und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich dahingehend geäußert, daß die Höchstbeitragsgrundlagen und Geringfügigkeitsgrenzen erst ab 01.01.2002 in EURO genannt werden. Es ist davon auszugehen, daß bis zu diesem Zeitpunkt auch alle Beitragsnachweisungen und Beitragsgrundlagenmeldungen nur in Schilling akzeptiert werden.

Konzept

Die Umstellung der Abrechnungswährung kann somit frühestens zum 01.01.2002 erfolgen. Falls der Hauptverband der Sozialversicherungsträger seine Aussage dahingehend ändert, daß er in der Doppelwährungsphase alle zur Personalabrechnung benötigten Werte in beiden Währungen nennt, zusätzlich alle Meldungen mittels ELDA (Elektronische Datenübermittlung) in beiden Währungen akzeptiert und auch in allen anderen Bereichen (z.B. Steuer) eine Umstellung möglich ist, so kann das Unternehmen den Zeitpunkt der Umstellung der Abrechnungswährung mit Beginn eines beliebigen Jahres frei wählen.

Stammdaten

Die im Infotyp Sozialversicherung A (0044) gespeicherten Informationen über Beitragsgruppen, Sozialversicherungsträger und Umlagen werden auch nach der Umstellung ihre Gültigkeit behalten. In diesem Infotyp werden keine Beträge gespeichert. Demnach ist eine Abgrenzung bzw. Umrechnung des Infotypen zum Umstellungszeitpunkt nicht erforderlich.

Gesetzliche Größen

Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden verschiedene gesetzliche Größen (z.B. Höchstbeitragsgrundlagen und Geringfügigkeitsgrenzen) verwendet. Diese Beträge sind in einer zeitabhängigen Tabelle (Tabelle T511K (Abrechnungskonstanten)) gespeichert. Auch hier gilt, daß die Währung der Beträge anhand der für diesen Gültigkeitszeitraum gültigen Abrechnungswährung bestimmt wird. Dies erfordert, daß beim Umstellen der Abrechnungswährung diese Beträge in der Tabelle abgegrenzt werden.

Die Abgrenzung der Abrechnungskonstanten wird durch das Programm RPUEMUXX (Änderung der Abrechnungswährung und Umrechnung der Beträge) vorgenommen. Es ist davon auszugehen, daß zum 01.01.2002 vom Gesetzgeber veröffentlichte neue Konstanten in EURO vorliegen werden. Diese Konstanten werden von SAP über den HR-Jahreswechsel ausgeliefert.

Um Testfälle für die Umstellung auf EURO zu ermöglichen, können Sie diese Konstanten selbst eingeben.

Abrechnung

Die Abrechnung der Sozialversicherung erfolgt in der Abrechnungswährung. Eine Umrechnung der Beträge der gesetzlichen Größen ist nicht erforderlich, da diese bereits in der Abrechnungswährung vorliegen.

Bisherige Abrechnungsergebnisse, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Bedeutung sind, werden bei einem Wechsel der Abrechnungswährung umgerechnet.

Auswertungen

In den Beitragsnachweisungen und Beitragsgrundlagenmeldungen werden die Beträge in der Regel in der Abrechnungswährung ausgewiesen. Der Gesetzgeber hat sich noch nicht geäußert, wie die Beitragsnachweisungen bei Perioden erstellt werden sollen, bei denen Rückrechnungsergebnisse aus Perioden einfließen, die noch in ATS abgerechnet wurden. Es ist jedoch davon auszugehen, daß solche Perioden immer getrennt ausgewiesen werden.

Elektronische Datenübermittlung (ELDA) an Sozialversicherungsträger

In den Satzversionen, die seit 01.01.1999 bei der elektronischen Datenübermittlung zwischen Dienstgebern und Gebietskrankenkassen eingesetzt werden, werden die Währungsfelder von SAP derzeit mit ATS versorgt. Dies gilt für alle Meldungsarten, die mittels ELDA zu erstatten sind:

Krankenscheine und Krankenscheingebühr

Die im Infotyp Krankenscheine A (0056) erfaßten Daten werden immer quartalsweise gespeichert. Es können daher keine Sätze dieses Infotypen existieren, die über den Stichtag der Umrechnung hinaus gültig sind. Der Infotyp Krankenscheine A (0056) muß demnach nicht abgegrenzt werden.

Die vom System generierte Krankenscheingebühr ist als Abrechnungskonstante gespeichert und wird vom Report RPUEMUXX (Änderung der Abrechnungswährung und Umrechnung der Beträge) zum Stichtag abgegrenzt. Der entsprechende Betrag in EURO wird, sobald er vom Gesetzgeber veröffentlicht ist, von SAP über den HR-Jahreswechsel ausgeliefert.