Beispiel: Zuordnung Sachkonto-Finanzposition 
Ausschlaggebend für die Zuordnung von Sachkonten zu Finanzpositionen ist nicht der kaufmännische Charakter des Sachkontos, sondern seine Position im Prozeßablauf einer Einnahme oder Ausgabe:
Konten, die eine Einnahme oder Ausgabe sachlich begründen, müssen mit einer Finanzposition mit der Steuerung Finanzvorgang 30/Positionstyp 2 (Einnahme) oder Finanzvorgang 30/Positionstyp3 (Ausgabe) verknüpft sein. Nur hieran erkennt das System, daß es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt. In diesem Sinne begründen auch Material- und Anlagenbestandskonten Ausgaben und benötigen diese Steuerung.
Bank- und Kassenkonten weisen einen Geldbestand aus. Diesen Konten muß eine Finanzposition mit Finanzvorgang 90 und dem Positionstyp 2 oder 3 zugeordnet werden. Scheck- und Bankverrechnungskonten sollten mit dem Finanzvorgang 80 und dem Positionstyp 2 oder 3 ausgesteuert werden. Bei diesen Konten ist die Angabe eines Positionstyps zwar techmisch notwendig, die Ausprägung 2 oder 3 hat in diesem Fall aber keine steuernde Wirkung.
Abstimmkonten für Debitoren und Kreditoren begründen den Status 'Rechnung' und benötigen eine Finanzposition mit dem Finanzvorgang 60. Eine Differenzierung nach Einnahmen und Ausgaben ist für das System nicht relevant, dient aber der Übersichtlichkeit der Zuordnung.
Das Verrechnungskonto Wareneingang/Rechnungseingang benötigt eine Finanzposition Finanzvorgang 40/Positionstyp 3.
Beispielzuordnung Sachkonto- Finanzposition/Steuerungsparameter
Konto |
Finanzvorgang |
Positionstyp |
Erlöse |
30 |
2 |
Aufwand |
30 |
3 |
WE/RE |
40 |
3 |
Scheckverrechnung/Bankverrechnung |
80 |
2/3 |
Bank/Kasse |
90 |
2/3 |
Forderungen |
60 |
2 |
Verbindlichkeiten |
60 |
3 |
Vorsteuer |
30 |
2 |
Ausgangssteuer |
30 |
3 |
Skontoertrag |
30 |
2/3 |
Skontoaufwand |
30 |
2/3 |
Preisdifferenzkonten |
30 |
2/3 |
Vorräte/Anlagen: |
||
- Zugang |
30 |
2 |
- Abgang |
30 |
3 |