In diesem Arbeitsschritt können Sie Modifikatoren zur Bestimmung der Rückrechnungstiefe festlegen.
Die Rückrechnungstiefe kann für die folgenden Bereiche eingestellt werden:
Beachten Sie, daß für alle genannten Bereiche dieselben Modifikatoren verwendet werden.
Die Rückrechnungstiefe bestimmt den Zeitpunkt,
bis zu dem das System maximal eine Abrechnung der erfaßten Daten durchführt
bzw. eine Erfassung der Daten erlaubt.
Das System ermittelt in der Regel anhand der vorhandenen Daten, der
aufgetretenen Fehler in der Abrechnung, anhand von Änderungen von
Mitarbeiterdaten etc. das Datum, bis zu dem zurückgerechnet werden muß, um
eine korrekte Abrechnung der Daten durchzuführen.
Mit Hilfe der Rückrechnungstiefe kann ein Zeitpunkt bestimmt werden, der durch
einen Rückrechnungsanstoß nicht unterschritten werden kann. Die bis zu diesem
Zeitraum abgerechneten Daten sollen, auch wenn Sie noch rückrechnungsrelevante
Änderungen enthalten, nicht mehr zurückgerechnet werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der SAP-Bibliothek im Bereich
Personalzeitwirtschaft unter dem Indexeintrag
Rückrechnungstiefe.
Mit dem Modifikator zur Bestimmung der Rückrechnungstiefe können Sie abhängig
die Möglichkeit schaffen, unterschiedliche Rückrechnungstiefen festzulegen.
Für Ihren Personalteilbereich 0004 möchten Sie aus organisatorischen Gründen einen größeren Rückrechnungszeitraum zur Verfügung haben als für Ihre anderen Personalteilbereiche.
Daher legen Sie zwei Modifikatoren an. Alle Personalteilbereiche außer 0004 erhalten den Modifikator 01, nur der Personalteilbereich 0004 erhält den Modifikator 02.
Sie sollten mit der Erstellung von Merkmalen und Entscheidungsbäumen vertraut sein.
Im Standard wird lediglich der Modifikator 01 verwendet.
Passen Sie das Merkmal TIMMO an Ihre Anforderungen an, wenn Sie die Möglichkeit schaffen möchten, unterschiedliche Rückrechnungstiefen einzurichten.