Abschluß des alten Genehmigungsjahres 

Einsatzmöglichkeiten

Dieses Programm ermöglicht es, alle im Rahmen der Jahreseröffnung vorgetragenen Werte oder einen Teil dieser vorgetragenen Werte in die laufenden Genehmigungen des neuen Investitionsprogramms zu übernehmen. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, wenn Sie alte Maßnahmen/-anforderungen nicht getrennt von den neuen Maßnahmen/-anforderungen verwalten möchten.

Voraussetzungen

Der Abschluß des alten Genehmigungsjahres kann nur dann vorgenommen werden, wenn das neue Investitionsprogramm bereits existiert, d.h. Sie müssen vorher mindestens einen Lauf zur Eröffnung des neuen Genehmigungsjahres durchführen.

Ablauf

Der Ablauf erfolgt analog zur Eröffnung eines neuen Genehmigungsjahres. Sie können folgende Werte vortragen:

Beim Vortrag in die laufenden Genehmigungen trennt das System die vorgetragenen Maßnahmen/-anforderungen im neuen Investitionsprogramm nicht von den neuen Maßnahmen/-anforderungen. Das System verhält sich dann so, als seien die vorgetragenen Maßnahmen/-anforderungen von Anfang an dem neuen Programm zugeordnet gewesen. Für das alte Investitionsprogramm werden derart vorgetragene Maßnahmen/-anforderungen gewissermaßen "unsichtbar", das heißt sie erscheinen zwar nach wie vor im Reporting des alten Investitionsprogramms, sie können jedoch operativ von dort nicht mehr bearbeitet werden (z.B. durch Budgetverteilung).

Das System addiert den Budgetvortrag zum laufenden Originalbudget des neuen Investitionsprogramms. Nach Durchführung des Jahresabschlusses fließt der Budgetvortrag immer in das Reporting des neuen Investitionsprogramms mit ein.

Beachten Sie bitte, daß der Jahresabschluß nicht wiederholt werden darf.