Jahreswechsel 

Einsatzmöglichkeiten

Die Investitionsplanung des R/3-Systems basiert auf einem zyklischen, jahresbezogenen Ansatz. Für jedes Geschäftsjahr wird ein eigenes Investitionsprogramm eingerichtet und budgetiert (siehe Planung und Budgetierung von Programmen). Zur Vereinfachung dieser Arbeit können Sie die Programmstruktur des alten Geschäftsjahres kopieren und Maßnahmen/Maßnahmenanforderungen sowie Budget- und Planwerte vortragen. Sie können dabei entweder die vorgetragenen Werte des alten Geschäftsjahres im neuen Genehmigungsjahr separat verwalten oder diese gleichberechtigt mit den neuen Werten führen. Das System stellt hierfür folgende Funktionen zur Verfügung (unter Periodische Arbeiten ® Jahreswechsel):

Diese Funktion ermöglicht es, die Struktur eines Investitionsprogramms für das neue Genehmigungsjahr zu kopieren und die Werte alter, noch nicht abgeschlossener Maßnahmen/ Maßnahmenanforderungen in das neue Genehmigungsjahr/Investitionsprogramm vorzutragen. Im neuen Investitionsprogramm werden die vorgetragenen Werte zunächst getrennt verwaltet.

Diese Funktion ermöglicht es, die Werte alter, noch nicht abgeschlossener Maßnahmen/ Maßnahmenanforderungen in das neue Genehmigungsjahr/Investitionsprogramm vorzutragen. Die vorgetragenen Werte werden hier allerdings nicht mehr getrennt verwaltet, sondern sind Bestandteil der laufenden Plan-/Budgetwerte. Es muß bereits vorher ein neues Investitionsprogramm existieren.

Bei beiden Funktionen können Sie mit Hilfe eines Statusselektionsschemas entscheiden, welche Maßnahmen/-anforderungen, Budget- und Planwerte (mit welchem Status) grundsätzlich in die Verarbeitung einbezogen werden sollen.

Beachten Sie bitte, daß die Funktion Abschluß des alten Genehmigungsjahres optional ist. Verzichten Sie auf die Durchführung dieser Funktion, wenn Sie die vorgetragenen Werte grundsätzlich getrennt von den Werten des neuen Genehmigungsjahres verwalten möchten.

Die folgenden Abbildungen zeigen die Unterschiede zwischen den Varianten Eröffnung neues Genehmigungsjahr und Abschluß altes Genehmigungsjahr.

Die vorgetragenen Maßnahmen (M1 und M2) werden mit ihren Budgets im neuen Genehmigungsjahr strikt von den neuen Maßnahmen (M4 und M5) getrennt gehalten.

Die Maßnahmen des alten Genehmigungsjahres (M1 und M2) werden zusammen und gleichberechtigt mit den neu genehmigten Maßnahmen (M4 und M5) verwaltet.