Definition
Kapitalien sind Kapitalbeträge, die einen Vertrag zu einem bestimmten Berechnungsstichtag charakterisieren.
Es wird zwischen vertragsbasierten, bewegungsbasierten und abgeleiteten Bewegungen unterschieden. Erstere ergeben sich aus den Konditionen und den Darlehensdaten. Die bewegungsbasierten Kapitalien werden anhand der Bewegungen ermittelt. Die abgeleiteten Kapitalien entstehen als Summe bzw. Differenz von bewegungs- und vertragsbasierten Kapitalien.
Struktur
Vertragsbasierte Kapitalien
Zusagekapital des ersten Festschreibungszeitraums
Vertragskapital abzüglich der Minderung aller Festschreibungszeiträume
Kapital des aktuellen Festschreibungszeitraums, d.h. die Summe des Restkapitals und der Auszahlungsverpflichtung zum Festschreibungsbeginn
Summe der Teilverzichte bzgl. des Zusagekapitals in der aktuellen Festschreibungszeit
Bewegungsbasierte Kapitalien
Summe der gebuchten Auszahlungen und Einbeziehung möglicher Kapitaltransfers
Sollgestellte Sondertilgung; eine Sondertilgung kann sowohl aus den Konditionen generiert als auch manuell über eine Anwendungsfunktion erfaßt werden
Sondertilgung mit Zahlungseingang; eine Sondertilgung kann sowohl aus den Konditionen generiert als auch manuell über eine Anwendungsfunktion erfaßt werden
Sollgestellte, konditionsbasierte Rückzahlung eines Darlehens, die in Annuitäten, Raten oder endfällig erfolgen kann
Konditionsbasierte Rückzahlung eines Darlehens mit Zahlungseingang, die in Annuitäten, Raten oder endfällig erfolgen kann
Abgeleitete Kapitalien
Aktuelles Vertragskapital abzüglich dem valutierten Kapital
Valutiertes Kapital abzüglich aller Tilgungssollstellungen, zuzüglich der kapitalisierten Zinsen
Restkapital Sollstellung ohne Kurserfolge und Disagio (z.B. bei Schuldscheindarlehen mit Nettobuchung)
Valutiertes Kapital abzüglich aller Tilgungszahlungseingänge, zuzüglich der Zahlungseingänge der kapitalisierten Zinsen