Kapitalien 

Definition

Kapitalien sind Kapitalbeträge, die einen Vertrag zu einem bestimmten Berechnungsstichtag charakterisieren.

Es wird zwischen vertragsbasierten, bewegungsbasierten und abgeleiteten Bewegungen unterschieden. Erstere ergeben sich aus den Konditionen und den Darlehensdaten. Die bewegungsbasierten Kapitalien werden anhand der Bewegungen ermittelt. Die abgeleiteten Kapitalien entstehen als Summe bzw. Differenz von bewegungs- und vertragsbasierten Kapitalien.

Struktur

Vertragsbasierte Kapitalien

Zusagekapital des ersten Festschreibungszeitraums

Vertragskapital abzüglich der Minderung aller Festschreibungszeiträume

Kapital des aktuellen Festschreibungszeitraums, d.h. die Summe des Restkapitals und der Auszahlungsverpflichtung zum Festschreibungsbeginn

Summe der Teilverzichte bzgl. des Zusagekapitals in der aktuellen Festschreibungszeit

Bewegungsbasierte Kapitalien

Summe der gebuchten Auszahlungen und Einbeziehung möglicher Kapitaltransfers

Sollgestellte Sondertilgung; eine Sondertilgung kann sowohl aus den Konditionen generiert als auch manuell über eine Anwendungsfunktion erfaßt werden

Sondertilgung mit Zahlungseingang; eine Sondertilgung kann sowohl aus den Konditionen generiert als auch manuell über eine Anwendungsfunktion erfaßt werden

Sollgestellte, konditionsbasierte Rückzahlung eines Darlehens, die in Annuitäten, Raten oder endfällig erfolgen kann

Konditionsbasierte Rückzahlung eines Darlehens mit Zahlungseingang, die in Annuitäten, Raten oder endfällig erfolgen kann

Abgeleitete Kapitalien

Aktuelles Vertragskapital abzüglich dem valutierten Kapital

Valutiertes Kapital abzüglich aller Tilgungssollstellungen, zuzüglich der kapitalisierten Zinsen

Restkapital Sollstellung ohne Kurserfolge und Disagio (z.B. bei Schuldscheindarlehen mit Nettobuchung)

Valutiertes Kapital abzüglich aller Tilgungszahlungseingänge, zuzüglich der Zahlungseingänge der kapitalisierten Zinsen