Nachlistung von Artikeln 

Verwendung

Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, daß z.B. beim Wareneingang oder bei einer Umlagerung Artikel an einen Betrieb geliefert werden, in dem sie nicht gelistet sind. Ein Aktionsartikel kann etwa in einem Verteilzentrum gelistet sein, das den Artikel wiederum in Filialen liefert, für die dieser nicht gelistet ist. Oder ein Lieferant versendet einen neuen Artikel anstelle eines alten Artikels, der nicht mehr geführt wird; der Betrieb akzeptiert ggf. den neuen Artikel, auch wenn dieser momentan nicht in der genehmigten Listung enthalten ist.

Sie können pro Betrieb angeben, ob der Wareneingang für solche Lieferungen erlaubt ist. Wenn ja, legt das System automatisch die entsprechenden Artikelstammdaten und Listungskonditionen an ("Nachlistung"), so daß für diese Lieferung der Wareneingang gebucht werden kann. Wenn keine Nachlistung erlaubt ist, kann die Lieferung nicht akzeptiert, sondern muß an den Absender zurückgesendet werden.

Um eine Nachlistung zu ermöglichen, müssen Sie durch eine entsprechende Einstellung festlegen, unter welchen Umständen eine Nachlistung durchgeführt werden soll. Dabei haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten:

Sie können diese Einstellung entweder im Customizing für die Unternehmensstruktur (Betriebsdaten) oder in den Betriebsstammdaten festlegen. Beide Bereiche enthalten das gleiche Feld für die Nachlistung; es macht keinen Unterschied, in welchem der beiden Bereiche Sie die Einstellung vornehmen.