Abrechnung

Provisionen (IS-IS-CS)

Prüfung zur Auszahlung (oder Rückforderung) anstehender Beträge.

Neben leistungsabhängigen Vergütungen werden auch pauschale Vergütungen und Garantien abgerechnet, sofern diese eingebucht und fällig sind. D.h. eine Abrechnung kann auch vorgenommen werden, ohne daß periodische Arbeiten wie z.B. monatliche Garantieabrechnungen durchgeführt worden sind.

Wenn ein Provisionsvertragspartner mehrere Provisionsverträge hat, erhält er mindestens ebensoviele Abrechnungen (Einzelaufstellungen). Diese können allerdings über dasselbe Auszahlungskonto ausgezahlt werden. Es ist auch möglich, die Zahlungen zu einem Provisionsvertrag mit mehreren Positionen zu verdichten und gegebenenfalls über ein oder mehrere Auszahlungskonten auszuschütten.

Die Abrechnungsinformationen werden aus der Abrechnungsvereinbarung entnommen. Die Kostenkontierung wird über die Vergütungsart gesteuert.

Es werden nur die fälligen Beträge gültiger Belege zusammengerechnet. Ungültige Belege werden übersprungen. Wenn ein Beleg noch nicht abgerechnet ist, aber als ungültig gesetzt wird, wird er durch die neue Berechnung storniert, indem die Belegnummer des neuberechneten Belegs als Abrechnungsbeleg in die Belegzeile geschrieben wird.