Verwendung
In den Zahlungsverbindungen eines Finanzgeschäfts werden die für eine Zahlung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem jeweiligen Geschäftspartner notwendigen Daten (Bankverbindungen, Zahlwege) erfaßt.
Voraussetzungen
Falls man die Zahlungsverbindungen in den Standing Instructions entsprechend gepflegt hat, werden diese beim Anlegen eines Geschäftes in Abhängigkeit von Produktart, Geschäftsart und Währung standardmäßig vorgeschlagen. Anderenfalls kann man diese einzeln im Geschäft festlegen.
Aktivitäten
Welche Eingabefelder wann vorgeschrieben oder optional sind entnehmen Sie der
Eingabehilfe für Zahlungsverbindungen im Geschäft.Die eingegebenen Zahlungsverbindungen werden beim Sichern des Geschäftes gesichert.
Funktionsumfang
Neben dem, im Grunddatenbild angenannten Zahlungsregulierer (=Geschäftspartner), kann auch hier zusätzlich der als abweichende Regulierer angegebene Partner erscheinen.
Regulierer und abweichender Regulierer:
1.: Ist der Geschäftspartner eine Hausbank, so ist ein Eintrag in dem Feld Regulierer nicht erforderlich, da die Zahlung nur über das Hausbankkonto erfolgt.
2.: Fungiert ein Geschäftspartner nicht als Hausbank, so ist in den Zahlungsverbindungen des Geschäfts ein Regulierer einzutragen.
Unabhängig davon, ob der Geschäftspartner selber Regulierer seiner Zahlungen ist oder nicht, gilt:
Der Eintrag im Feld „Regulierer" gibt stets an, für wen die Zahlung erfolgt. An wessen Konto gezahlt wird, ist vom Stammsatz desjenigen Geschäftspartners abhängig, der in den Zahlungsverbindungen des Finanzgeschäfts als Regulierer eingetragen ist.