Zahlungsverbindungen 

Verwendung

In den Zahlungsverbindungen eines Finanzgeschäfts werden die für eine Zahlung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem jeweiligen Geschäftspartner notwendigen Daten (Bankverbindungen, Zahlwege) erfaßt.

Voraussetzungen

Falls man die Zahlungsverbindungen in den Standing Instructions entsprechend gepflegt hat, werden diese beim Anlegen eines Geschäftes in Abhängigkeit von Produktart, Geschäftsart und Währung standardmäßig vorgeschlagen. Anderenfalls kann man diese einzeln im Geschäft festlegen.

Aktivitäten

Welche Eingabefelder wann vorgeschrieben oder optional sind entnehmen Sie der Eingabehilfe für Zahlungsverbindungen im Geschäft.

Die eingegebenen Zahlungsverbindungen werden beim Sichern des Geschäftes gesichert.

Funktionsumfang

Neben dem, im Grunddatenbild angenannten Zahlungsregulierer (=Geschäftspartner), kann auch hier zusätzlich der als abweichende Regulierer angegebene Partner erscheinen.

 Regulierer und abweichender Regulierer:

1.: Ist der Geschäftspartner eine Hausbank, so ist ein Eintrag in dem Feld Regulierer nicht erforderlich, da die Zahlung nur über das Hausbankkonto erfolgt.

2.: Fungiert ein Geschäftspartner nicht als Hausbank, so ist in den Zahlungsverbindungen des Geschäfts ein Regulierer einzutragen.

Unabhängig davon, ob der Geschäftspartner selber Regulierer seiner Zahlungen ist oder nicht, gilt:

Der Eintrag im Feld „Regulierer" gibt stets an, für wen die Zahlung erfolgt. An wessen Konto gezahlt wird, ist vom Stammsatz desjenigen Geschäftspartners abhängig, der in den Zahlungsverbindungen des Finanzgeschäfts als Regulierer eingetragen ist.

    1. Der als Regulierer angegebene Geschäftspartner reguliert seine Zahlungen selbst: Im Stammsatz des Geschäftspartners, der in den Zahlungsverbindungen des Finanzgeschäfts als Regulierer eingetragen ist, ist kein „abweichender Regulierer" eingetragen. Er reguliert seine Zahlungen somit generell selbst. Die in den Zahlungsverbindungen des Finanzgeschäfts referenzierte Bankverbindung wird aus dem Stammsatz des Regulierers übernommen. Ist im Stammsatz des Regulierers kein „abweichender Regulierer" eingetragen, so erfolgt die Zahlung an das Konto des Regulierers für den Regulierer.
    2. Der als Regulierer angegebene Geschäftspartner reguliert seine Zahlungen grundsätzlich über einen Dritten: Im Stammsatz des Geschäftspartners, der in den Zahlungsverbindungen des Finanzgeschäfts als Regulierer eingetragen ist, ist ein „abweichender Regulierer" angegeben. Zahlungen für den Geschäftspartner (der hier als Regulierer auftritt) erfolgen generell über das Konto des abweichenden Regulierers, und die in den Zahlungsverbindungen des Finanzgeschäfts referenzierte Bankverbindung wird aus dem Stammsatz des abweichenden Regulierers übernommen. Der abweichende Regulierer muß als Geschäftspartner auftreten und über gepflegte Bankverbindungen verfügen. Ist im Stammsatz des Regulierers ein „abweichender Regulierer" eingetragen, so erfolgt die Zahlung an das Konto des abweichenden Regulierers für den Regulierer.