Storno nach Abbruch zurücksetzen 
Verwendung
Unter bestimmten Umständen kann die Stornierung von Abrechnungsbelegen mit einem Fehler abbrechen. Denkbar ist dies z. B. in folgenden Situationen:
Wenn die Stornierung mit einem Fehler abbricht, erhält der entsprechende Buchungslauf den Status Stornobelege fehlerhaft. In diesem Fall müssen Sie die fehlerhaften Stornobelege prüfen und die fehlgeschlagene Stornierung rückgängig machen, um die Abrechnungsbelege erneut stornieren zu können.
Wenn die Stornierung nicht wegen eines Fehlers, sondern beispielsweise aus technischen Gründen abbricht, kann der entsprechende Buchungslauf einen der folgenden Status haben:
In diesem Fall ist es nicht notwendig, die unten angegebenen Schritte zur Prüfung der fehlerhaften Stornobelege durchzuführen. Führen Sie nur die Schritte aus, die erforderlich sind, um die fehlerhafte Stornierung rückgängig zu machen.
Vorgehensweise
Fehlerhafte Stornobelege prüfen
Sie gelangen in die Beleganzeige.
Fehlerhafte Stornierung rückgängig machen
Ergebnis
Der Buchungslauf wurde wieder in den Zustand versetzt, in dem er sich nach der Buchung der zu stornierenden Abrechnungsbelege befunden hat. Er kann erneut storniert werden.

Die fehlerhaften Stornobelege erhalten den Status Storno zurückgesetzt. Sie haben auf die Buchung ins Rechnungswesen keinen Einfluß mehr.