Innerhalb der Komponente Immobilien sind nachfolgende Informationen zum Zahlweg zu berücksichtigen.
Zahlweg-Zuordnung
Die im Customizing der Finanzbuchhaltung definierten Zahlwege können sowohl innerhalb der Stammdaten eines Mietvertrages als auch den Stammdaten eines debitorischen Geschäftspartners (Mieter, Zuschußgeber, Regulierer) zugeordnet werden:
Die zusätzliche Pflege des Zahlweges ist im Debitorstammsatz des Geschäftspartners nicht notwendig

Eingangszahlwege werden für debitorische Mietvertragspartner nur für den automatischen Zahlungseingang (Einzug) benötigt.
Verrechnung von Gutschriften und Forderungen
Wenn Sie Forderungen mit Gutschriften verrechnen möchten, dann sind auf dem Mietvertrag der Zahlweg für Forderung (Zahlweg MV) und für Gutschrift (Gutschr. Zahlwg)
Der Zahlweg für die Gutschrift sollte in diesem Fall nur dann geändert werden, wenn sich für den Vertrag keine Forderungen mehr ergeben und restliche Gutschriften über einen anderen Zahlweg gezahlt werden sollen.
Besonderheiten bei Einzugsermächtigung
Die Ausführung der Einzugsermächtigung (Lastschrift) erfolgt über das Zahlprogramm der Finanzbuchhaltung.
Damit keine Fehlbuchungen erzeugt werden, sind nachfolgende Einstellungen notwendig.
Innerhalb des Stammsatzes eines debitorischen Hauptmieters oder des debitorischen Zuschußgebers ist folgendes zu pflegen

Falls weiter Verträge oder Geschäftsverbindungen mit dem Geschäftspartner bestehen, die aber nicht über Einzugsermächtigung geregelt werden sollen, pflegen Sie sinnvollerweise den Zahlweg zum Einzug nur auf den betroffenen Mietverträgen und nicht im Stammsatz des Geschäftspartners.
Der Zahlweg für die Einzugsermächtigung (Zahlweg "E" in der Standardauslieferung) ist so einzustellen, daß auf das Kennzeichen "Einzugsermächtigung" geprüft wird.
Einstellungsvarianten und Fehlerquellen
Wir empfehlen Ihnen, obige Einstellungen zur Einzugsermächtigung immer dann zu setzen, wenn der Zahlungseingang zum Debitor über den Zahlweg Einzug vollzogen wird.
Beachten Sie, daß unterschiedliche Customizing-Einstellungen der Finanzbuchhaltung und Eingaben innerhalb RE zu Buchungsfehlern führen können. Überprüfen Sie bitte Ihre Einstellungen anhand der Tabelle.
Einstellungen und Auswirkungen zur Einzugsermächtigung:
Zahlweg Mietvertrag |
Debitorenstammsatz zum Mietvertrag |
Einstellung Zahlweg zum Einzug (FI-Customizing) |
Was passiert? | ||||
Zahlweg MV (Eingang) |
Zahlweg Gutschrift (Ausgang) |
Zahlweg "Einzug" |
Bankverbindung |
Kennzeichen Einzugsermächtigung |
Bankverbindung muß vorhanden sein |
Prüfung auf Kennzeichen Einzugsermächtigung |
|
Kein Zahlweg gepflegt |
Kein Zahlweg gepflegt |
X |
X |
X |
X |
X |
Von SAP empfohlene Vorgehensweise mit Verrechnung Guthaben .Korrekte Behandlung der Einzugsermächtigung erfolgt und Gutschriften werden beim Einzug mit den Forderungen verrechnet. |
Kein Zahlweg gepflegt |
Zahlweg gepflegt |
X |
X |
X |
X |
X |
Von SAP empfohlene Vorgehensweise ohne Verrechnung Guthaben .Korrekte Behandlung der Einzugsermächtigung erfolgt und Gutschriften werden beim Einzug mit den Forderungen nicht verrechnet. |
Zahlweg "Einzug" gepflegt |
Zahlweg gepflegt |
Beliebige Einstellung |
X |
X |
X |
X |
Korrekte Behandlung der Einzugsermächtigung erfolgt und Gutschriften werden beim Einzug mit den Forderungen nicht verrechnet. |
Zahlweg "Einzug" gepflegt |
Beliebige Einstellung t |
Beliebige Einstellung |
X |
X |
X |
Achtung Fehlerquelle: Bankeinzug kann vom System nicht durchgeführt werden. | |
Kein Zahlweg gepflegt |
Zahlweg "Einzug" gepflegt |
X |
X |
Achtung mögliche Fehlerquelle: Offene Posten, die auf dem Debitorkonto keinen Zahlweg haben (z.B. Umbuchungen), werden vom Bankkonto abgebucht, obwohl im Debitorstammsatz und im FI-Customizing das Kennzeichen zur Einzugsermächtigung nicht gesetzt ist. | |||
Besonderheit beim debitorischen Regulierer (abweichender Zahler)
Bei abweichenden Zahlern (Rolle debitorischer Regulierer) ist es zur Zeit nicht möglich das Kennzeichen "
Einzugsermächtigung" zu setzen, da die Bankverbindung im Beleg mitgeführt wird.Deshalb ist im Customizing zum Zahlprogramm (FI) ein neuer Zahlweg zum Einzug notwendig, der die Prüfung auf das Kennzeichen nicht verlangt.
Im Gegensatz zur obigen Tabelle ist in diesem Fall allen Mietverträgen mit abweichenden Zahler (für die Bankeinzug gelten soll), dieser neue Zahlweg zuzuordnen.
Wird der Bankeinzug durchgeführt, ist den Parametern des Zahlungslaufes zusätzlich zum ursprünglichen Zahlweg für Einzug der neue Zahlweg anzugeben.