Verwendung
Sie können Ausgleichsvorgänge für einzelne Belege zurücknehmen. Durch die Rücknahme des Ausgleichs werden die Ausgleichsdaten aus den Belegzeilen entfernt (u.U. auch die Stornodaten aus dem Belegkopf). Die Belegänderungen werden protokolliert und können über die Änderungsbelege nachgewiesen werden.
Vorgehensweise
Um einen Ausgleich zurückzunehmen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Bei der Rücknahme eines Ausgleichsbeleges werden alle zugehörigen Korrespondenzanforderungen so markiert, daß erkennbar ist, daß sie an der Rücknahme eines Ausgleichsvorgangs beteiligt waren. Bereits reorganisierte, also gelöschte Korrespondenzanforderungen werden nicht markiert.
Mit Zurück gelangen Sie wieder auf das Einstiegsbild.
Sie können in einer weiteren Abfrage entscheiden, ob der Ausgleichsbeleg storniert werden soll. Andernfalls bleibt dieser ebenfalls als offener Posten im System, um mit anderen Posten ausgeglichen zu werden.
Eine Ausnahme hierbei bilden die Ausgleichsvorgänge in Drittwährung. Ausgleichsbelege mit Kursdifferenzen und Ausgleichsvorgänge, an denen nettogebuchte Belege beteiligt waren: In diesen Fällen wird der Storno des Ausgleichsbelegs bei der Rücknahme des Ausgleichs vom System durchgeführt.
Mit der Funktion Rücknahme Scheckzahlung wird zusätzlich zur Rücknahme des Ausgleichsvorgangs der Zahlungsbeleg storniert und der zugehörige Scheck im Scheckregister mit einem Ungültigkeitsgrund entwertet. Weitere Informationen dazu finden Sie in Scheckverwaltung.