Ausgleichsvorgang 

Definition

Vorgang, der den Geschäftsvorfall repräsentiert, der den Ausgleich veranlaßt.

Für alle Ausgleichsfunktionen, bei denen Belege entstehen, ist im Standardsystem ein Ausgleichsvorgang definiert. Dies sind:

Verwendung

Die folgende Übersicht nennt die Ausgleichsvorgänge im Standardsystem und die Funktionen, mit denen sie gebucht werden.

Wird der Ausgleich durch einen Zahlungseingang veranlaßt, ist also der Ausgleichsvorgang "Zahlungseingang" zu wählen. Leisten Sie eine Zahlung an einen Kreditor, dann handelt es sich um den Ausgleichsvorgang "Zahlungsausgang".

Für die Ausgleichsvorgänge "Zahlungseingang" und "Zahlungsausgang" wurde jeweils eine eigene Funktion entwickelt. Für diese Funktionen werden spezielle Bildschirmbilder verwendet. Dadurch wird die Bearbeitung der offenen Posten vereinfacht. Mit Hilfe einer Schnellerfassungsfunktion können Stapel von Eingangszahlungen besonders effektiv erfaßt werden. Die Schnellerfassungsfunktion für Zahlungseingänge verwendet die Buchungsschlüssel, die für den Ausgleichsvorgang "Zahlungseingang" hinterlegt sind.