Ländertabelle T005
Unter dem Länderschlüssel werden Werte festgelegt, die zur Prüfung von Eingaben verwendet werden.
Beispiel
Länge der Postleitzahl oder Länge der Bankkontonummer.
Als Länderschlüssel wird in der Regel der zweistellige ISO-CODE verwendet, der von SAP als Vorschlag ausgeliefert wird.
Achtung
Da die Festlegung je nach Kundeninstallation verschieden sein kann, darf in SAP-Standardprogrammen nicht auf den Länderschlüssel programmiert werden. Wenn im Programm auf ein bestimmtes Land abgefragt werden soll, sollte statt dessen auf den ISO-Code T005-INTCA abgefragt werden.
Hinweis
Kunden wird empfohlen, das Feld ISO-Code und möglichst auch den Kfz-Länderschlüssel pro Land zu pflegen, da Programme diese Felder abfragen.
Die Länderschlüssel werden bei der Systemeinführung bei den globalen Einstellungen festgelegt. Die im folgenden aufgeführten Parameter sind abhängig vom Länderschlüssel.
Hier wird die maximal zulässige Länge einer Postleitzahl für den Länderschlüssel festgelegt.
Dieser Schlüssel legt fest, wie die Prüfung des Feldes Postleitzahl durchzuführen ist.
Bei Werten von 1 bis 8 werden fest definierte Prüfungen angestoßen. Es wird auf numerische Eingabe, Länge der Eingabe und Lücken in der Eingabe geprüft. Im Einzelnen sind folgende Variationen möglich:
Wert | Beschreibung |
1 | Länge Maximalwert, lückenlos |
2 | Länge Maximalwert, numerisch, lückenlos |
3 | Länge exakt einzuhalten, lückenlos |
4 | Länge exakt einzuhalten, numerisch, lückenlos |
5 | Länge Maximalwert |
6 | Länge Maximalwert, numerisch |
7 | Länge exakt einzuhalten |
8 | Länge exakt einzuhalten, numerisch |
Hinweis
Diese Prüfungen auf den Inhalt des Feldes PLZ finden nur statt, wenn das Feld nicht leer ist
Über Schlüssel 9 wird eine länderspezifische Sonderprüfung aktiviert. Die Eingabe wird gegen eine im Programm festgelegte Schablone geprüft. Für Kanada, die Niederlande, Polen, Schweden, Slowakei, die Tschechische Republik, Südkorea und Portugal sind zur Zeit Schablonen definiert (A = Buchstabe, N = Ziffer):
Kanada | ANA NAN |
Niederlande | NNNN AA |
Polen | NN-NNN |
Schweden, Slowakei, Tschechische Republik | NNN NN |
Südkorea | NNN-NNN |
Portugal | NNNN-NNN oder NNNN |
Hinweis
USA: Unabhängig von Prüfregel '9' wird geprüft, ob die Postleitzahl bei einer Adresse in den USA dem Format NNNNN oder NNNNN-NNNN (ZIP + 4) genügt.
Mit der Prüfregel kann z.B. festgelegt werden, ob die Länge exakt einzuhalten ist oder ob es sich um eine Maximallänge handelt. Ebenso kann z.B. festgelegt werden, ob nur numerische oder auch alphanumerische Zeichen erlaubt sind.
Ist dieses Kennzeichen aktiviert, so ist bei der Pflege einer Straßenadresse auch die Postleitzahl anzugeben. Die Prüfung wirkt aber nur dann, wenn mindestens eines der folgenden Felder gefüllt ist:
Straße,
Hausnummer,
Straße 2, 3, 4 oder 5,
Ortsteil oder
abweichender Wohnort.
Insbesondere ist es nicht möglich, das Feld PLZ durch Setzen dieses Kennzeichens zu einem (unbedingten) Mußfeld zu machen.
Ist dieses Kennzeichen aktiviert, so ist bei der Pflege einer Postfachadresse (d.h. entweder wurde das Postfach gefüllt oder das Kennzeichen 'Postfach ohne Nummer' gesetzt) auch die Postleitzahl des Postfachs anzugeben.
Sobald das Land der Adresse angegeben ist, werden die länderabhängigen Prüfregeln ermittelt und folgende Prüfungen durchgeführt:
Ist die Region (abweichende Region), sofern eingegeben, für das Land (gemäß Tabelle T005S) gültig? Ist das nicht der Fall, so liefert die Prüfung einen Fehler.
Wurde bei ausgeprägter Straßenadresse eine Postleitzahl dazu angegeben, wenn das Kennzeichen PLZ Mußeingabe für Straßenadresse (T005-XPLZS) gesetzt ist? Ist das nicht der Fall, so liefert die Prüfung einen Fehler.
Wurde bei ausgeprägter Postfachadresse eine Postleitzahl dazu angegeben, wenn das Kennzeichen PLZ des Postfachs Mußeingabe (T005-XPLPF) gesetzt ist? Ist das nicht der Fall, so liefert die Prüfung einen Fehler.
Es darf nicht zugleich das Postfach gefüllt und das Kennzeichen 'Postfach ohne Nummer' gesetzt werden. Ist das trotzdem der Fall, so liefert die Prüfung einen Fehler.
Die Postleitzahl wird gemäß der Prüfregel (T005-PRPLZ) und der Länge (T005-LNPLZ) geprüft.
Hinweis
Ein abweichender Ort (Postfach-Ort) kann nur dann angegeben werden, wenn entweder die Postfachadresse ausgeprägt ist oder die Firmenpostleitzahl gefüllt ist.
Liefert eine dieser Prüfungen einen Fehler, so wird die Adresse in dieser Form nicht akzeptiert und die Adresse kann nicht gesichert werden.
Hinweis
In einigen Anwendungen kommt der Funktionsbaustein POSTAL_CODE_CHECK zum Einsatz. Dieser Funktionsbaustein deckt einen Teil der oben erwähnten Prüfungen ab. Er wurde auch im Kunden- und Lieferantenstamm bis Release 4.0 eingesetzt.
Der Funktionsbaustein ADDR_POSTAL_CODE_CHECK führt weitere Prüfungen durch, weil er aufgrund der umfangreicheren Datenstruktur der BAS eine größere Anzahl von Feldern berücksichtigt.