Geschäftspartnertyp

Definition

Der Geschäftspartnertyp bezeichnet die Eigenschaft eines Geschäftspartners als natürliche Person (Privatperson), Organisation (juristische Person oder Teil einer juristischen Person, z.B. Abteilung) oder Gruppe.

Verwendung

Beim Anlegen eines Geschäftspartners müssen Sie einen Geschäftspartnertyp auswählen. Der Geschäftspartnertyp bedingt jeweils eine bestimmte Auswahl von Feldern zur Datenerfassung.

Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Namensfelder ist durch den Geschäftspartnertyp bedingt. Folgende Angaben können u.a. erfasst werden:

  • Organisation: Anrede, Name, Rechtsform, Branche, Rechtsträger

  • Person: Anrede, Vor- und Nachname, weitere Namensbestandteile (wie Namensvor- und -zusätze und akademische Titel), Geschlecht

  • Gruppen: Anrede, zwei Namen, Partnergruppenart (Ehe, Wohngemeinschaft)

Struktur

Folgende Geschäftspartnertypen sind fest vorgegeben:

  • Natürliche Person (Privatperson)

  • Organisation (z.B. Firma, Abteilung in einer Firma, Verein, Verband)

  • Gruppe (z.B. Ehepaar, Wohngemeinschaft)

Es ist nicht möglich, weitere Geschäftspartnertypen anzulegen. Der Geschäftspartnertyp kann nachträglich nicht geändert werden.