Der Ausgleichsgrund wird in den ausgeglichenen Belegpositionen gespeichert und kann bei Auswertungen verwendet werden.
Bei einigen Ausgleichsvorgängen wird der zum Vorgang im System hinterlegte Ausgleichsgrund ermittelt. Dies ist z.B. beim Stornieren, aber auch beim maschinellen Ausgleichen von Posten (z.B. mit einem Zahlungsprogramm) der Fall.
Dieses Merkmal ist in der Analyse ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, da z.B. ein Ausgleich durch Stornos und ein Ausgleich durch Zahlung ganz unterschiedliche, betriebswirtschaftliche Vorgänge bedeuten.
Sie sollten daher dieses Merkmal in jeder Query als Aufrissmerkmal verwenden.
Verfügbar ab Release | FI-CA 4.64 (4.6C) |
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Externe Hierarchie | Nicht vorhanden |