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ObjektdokumentationAbgleichskriterien Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

 

Abgleichskriterien sind Regeln, die als Teil der Kontoauszugsverarbeitung automatische Abstimmungen in SAP Business One ermöglichen.

Diese Abgleichkriterien beruhen auf den Buchungsmethoden, die in der Spalte Buchungsmethode des Fensters Interne Bankvorgangscodes (  Administration   Definition   Bankenabwicklung   Kontoauszugsverarbeitung   Interne Bankvorgangscodes  ) oder in der Kontoauszugszeile des Fensters Kontoauszug Details angegeben sind.

  • Belege - Abgleichskriterien für den Fall, dass die Buchungsmethode für die Abstimmung Geschäftspartner von/auf Bankkonto lautet:

    • Verkauf - Ausgangsbelege wie zum Beispiel an Kunden ausgestellte Ausgangsrechnungen und die entsprechenden Eingangszahlungen

    • Einkauf - Eingangsbelege wie zum Beispiel Eingangsrechnungen, die von Lieferanten eingegangen sind, und die entsprechenden Ausgangszahlungen

  • GP-Journalbuchungen - Abgleichskriterien für den Fall, dass die angegebene Buchungsmethode Geschäftspartner von/auf Bankkonto lautet. Da die Abgleichsparameter von Journalbuchungen von den Abgleichsparametern von Verkaufs- und Einkaufsbelegen abweichen, gibt es unterschiedliche Abgleichskriterien für Journalbuchungen.

  • Interimskonto - Abgleichskriterien, die für die automatische interne Abstimmung des Interimssachkontos verwendet werden (definiert in der Spalte   Administration   Definition   Bankenabwicklung   Hausbankkonten - Definition   Interimssachkonto  ). Diese Abgleichskriterien werden verwendet, wenn die Buchungsmethode Interimskonto von/auf Bankkonto ausgewählt ist.

  • Externe Abstimmung - Abgleichskriterien, die für die Verarbeitung der automatischen Abstimmung verwendet werden, wenn die angegebene Buchungsmethode Externe Abstimmung lautet.

Abgleichskriterien bestehen aus drei aufeinander folgenden Runden. Bei der automatischen Abstimmung stimmt SAP Business One zunächst die abgeglichenen Transaktionen gemäß den Regeln in Runde 1 ab, dann die Transaktionen, die nicht mit Runde 1 übereinstimmten, aber Runde 2 entsprechen, und schließlich die Transaktionen, die erst mit den Regeln in Runde 3 übereinstimmen.

Es ist zwar möglich, drei Runden für die Abgleichskriterien festzulegen, Sie können bei Bedarf aber auch weniger angeben.

Hinweis Hinweis

Da eine Abhängigkeit zwischen den drei Runden besteht (Runde 2 kommt erst nach Runde 1 zur Anwendung, Runde 3 wird erst nach den Runden 1 und 2 ausgeführt), sind nur folgende Kombinationen an Runden verfügbar:

Runde 1 + Runde 2 + Runde 3

Runde 1 + Runde 2

Runde 1

Folgende Kombinationen sind deaktiviert:

Runde 1 + Runde 3

Runde 2 + Runde 3

Runde 2

Runde 3

Ende des Hinweises.