
Beschreibung
Das Anbieterstrukturpaket SP2 der obersten Ebene (siehe Grafik unten) bietet die Filter-Paketschnittstelle FILTER_2. In diesem Strukturpaket sind keine weiteren Paketschnittstellen definiert. SP1 dagegen ist ein Verwenderstrukturpaket und enthält das Hauptpaket HP11, welches wiederum das Standardentwicklungspaket P111 als eigentliches Verwenderpaket enthält.
Situation A (erste Grafik):
Das erste Strukturpaket innerhalb der Anbieterpakethierarchie, das kein Strukturpaket ist, ist ein Hauptpaket und bietet Folgendes:
Situation B (zweite Grafik):
Das erste Strukturpaket innerhalb der Anbieterpakethierarchie, das kein Strukturpaket ist, ist ein Entwicklungspaket und bietet Folgendes:
Lösung
Um die sichtbaren Repository-Objekte aus der Anbieterpakethierarchie verwenden zu können, muss das Verwenderstrukturpaket SP1 eine Verwendungserklärung für die Filter-Paketschnittstelle FILTER_2, die auf der Ebene des Anbieterstrukturpakets definiert ist, anlegen. Diese Verwendungserklärung ist eine Voraussetzung, dass sowohl die virtuellen Standardpaketschnittstellen als auch die Paketschnittstellen der ersten Nicht-Strukturebene für die Verwenderpakethierarchie sichtbar werden.
Basierend auf dem letzten Schritt sind alle Paketschnittstellen des Hauptpakets (hier: HP21) oder des Entwicklungspakets (hier: P21), die entweder keine ACL haben oder eine ACL, die Einträge für SP1, HP11 und P111 enthält, für die Verwenderpakete SP1, HP11 und P111 sichtbar. Deshalb kann die Verwenderpakethierarchie nur die Verwendungserklärung für die Paketschnittstelle PINF_21 anlegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die zweite Paketschnittstelle PINF_22_WITH_ACL eine ACL hat, die die Verwenderpakete SP1, HP11 und P111 nicht enthält.