In Kundensystemen meldet die Paketprüfung von SAP-Objekten generell keine Prüfungsfehler.
Der Ablauf der Paketprüfung hängt davon ab, ob Strukturpakete in die Prüfung einbezogen werden oder nicht. Siehe auch: Beispiel für ein Prüfungsszenario.
Im Allgemeinen erfolgt die Paketprüfung auf den folgenden zwei Ebenen:
Auf der Ebene der Strukturpakete |
Diese Prüfung findet immer dann statt, wenn das Nutzer- und das Anbieterpaket in verschiedenen Strukturpaketen liegen und dient zur Feststellung, ob eine Verwendungsbeziehung zwischen den Strukturpaketen überhaupt zulässig ist.
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Auf der Ebene der Paketprüfung als Server bzw. als Client |
Aus der Paketeigenschaft Paketprüfung als Server resultiert die starke Prüfung. Diese ist mit der Forderung verbunden, dass alle Verwender das reine Paketkonzept befolgen müssen. Falls einem Paket die Eigenschaft Paketprüfung als Client zugeordnet ist, wird das reine Paketkonzept nur lokal und somit nicht in jedem Verwendungsfall gefordert. Bei dieser Art der Prüfung handelt es sich daher um eine schwache Prüfung.
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Handelt es sich es bei der Paketprüfung um eine Eingeschränkte Prüfung, dann entfallen die Schritte 1-5. Siehe auch: Systemeinstellungen.
Im ersten Schritt der Paketprüfung (1) erfolgt die Abfrage, ob das Anbieter- und das Verwenderpaket im gemeinsamen Strukturpaket liegen. Ist dies der Fall, so reduziert sich der nachfolgende Prüfungsablauf auf die Paketprüfung als Server bzw. als Client. Die Prüfung wird dann mit dem Schritt (6) fortgesetzt. Liegen das Anbieterpaket und das Verwenderpaket dagegen in verschiedenen Strukturpaketen, so schließt sich die volle Prüfung auf Strukturpaketebene an.
Hier erfolgt zunächst die Abfrage (2), ob eine Verwendungserklärung beim Verwender auf irgendeine Schnittstelle des Anbieter-Strukturpakets vorliegt. Im entgegengesetzten Fall erfolgt eine Fehlermeldung.
Andernfalls wird weiter nach Art der Paketschnittstelle nachgefragt (3). Handelt es sich um die virtuelle Standard-Paketschnittstelle, so ist zunächst festzustellen, ob ein Filter zwischen den Strukturpaketen (Filter-Paketschnittstelle) (4) definiert ist. Ist dies der Fall, schließt sich eine Filterprüfung an. Im entgegengesetzten Fall erfolgt eine Fehlermeldung.
Handelt es sich aber um eine generierte Standard-Paketschnittstelle (mit einer Ausnahmemenge), dann wird stattdessen nur geprüft, ob sich das verwendete Entwicklungsobjekt in dieser Schnittstelle befindet (5).
Nur
wenn die Prüfung auf Strukturpaketebene erfolgreich ist, wird sie auf der
zweiten Ebene der Paketprüfung (als Server bzw. als Client) fortgesetzt. Ist das Anbieterpaket (Server) mit dem Kennzeichen
Paketprüfung als Server versehen
(6), so hat dies eine starke
Prüfung zur Folge. Jeder Verwender braucht dann eine Verwendungserklärung auf
mindestens eine Paketschnittstelle, die das verwendete Entwicklungselement
enthält.
Kommt es zu einer Prüfung der Verwendungserklärungen, wird die bei der
Verwendungserklärung angegebene Fehlerschwere
berücksichtigt. Liegen mehrere passende Verwendungserklärungen vor, so wird
die für den Nutzer günstigste Verwendungserklärung herangezogen.
Ist das Anbieterpaket nicht mit dem Kennzeichen Paketprüfung als Server
versehen, wird geprüft, ob es mit der Eigenschaft Paketprüfung als Client (7) gekennzeichnet ist. Ist dies wiederum der Fall, dann kommt es zu einer
Fehlermeldung nur dann, falls keine Verwendungserklärung beim Nutzerpaket
vorhanden ist, wenngleich das Anbieterpaket das verwendende Objekt in einer
Paketschnittstelle sichtbar gemacht hat. Falls jedoch für das Anbieterpaket
nicht das Kennzeichen Paketprüfung als
Server gesetzt ist und keine Paketschnittstellen definiert sind,
erscheint lediglich eine Info-Meldung.
Falls weder das Kennzeichen Paketprüfung als
Server noch Paketprüfung als Client gesetzt wurde, ist die Prüfung
erfolgreich abgeschlossen.