Im folgenden Teil wird die Frage beantwortet, welche Systemeinstellungen überhaupt mit Paketprüfungen im Zusammenhang stehen und daher Einfluss auf den Ablauf einer Paketprüfung haben.
Generell kann zwischen globalen Einstellungen, die sich systemweit auf alle Pakete auswirken und den paketbezogenen Einstellungen unterschieden werden.
Dieser systemweite Schalter wird über eine Customizing-Aktion eingestellt. Ist der Schalter ausgestellt, entfällt die Paketprüfung vollständig; anderenfalls kann zwischen 3 verschiedenen Werten ausgewählt werden:
Reines Paketkonzept |
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In die Paketprüfung werden Strukturpakete nicht einbezogen. Für jede zulässige Verwendung muss beim Anbieterpaket eine Schnittstelle definiert sein. Das Nutzerpaket andererseits muss über eine Verwendungserklärung auf diese Schnittstelle verfügen.
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Eingeschränkte Paketprüfung |
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In die Paketprüfung werden Strukturpakete nicht einbezogen. Paketprüfung findet nur dann statt, falls die entsprechende Eigenschaft Paketprüfung als Client oder Paketprüfung als Server den Paket zugeordnet sind.
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R/3 Enterprise |
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Prüfung erfolgt unter Einbeziehung von Strukturpaketen. Es handelt sich um die Eingeschränkte
Paketprüfung unter Berücksichtigung der Strukturpakete. Falls also der Verwender und der
Anbieter im selben Strukturpaket liegen, reduziert sich die Prüfung auf die
Eingeschränkte Paketprüfung.
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Die paketbezogenen Einstellungen werden in der Regel bereits beim Anlegen von Paketen diesen zugeordnet und können im Package Builder (Tabreiter Eigenschaften) geändert werden.
Paketprüfung als Server |
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Jedem Paket kann die Eigenschaft Paketprüfung als Server zugeordnet werden. Dies hat zur Folge, dass dann alle Verwender das reine Paketkonzept befolgen müssen („starke Prüfung“). Diese Paketprüfung ist von besonderer Bedeutung für das Anbieterpaket als Schutz vor unerwünschter Verwendung. Insbesondere besteht für den Anbieter die Möglichkeit einer Abschottung bei Neuentwicklung. Die Verwendung neuer Funktionalität unterliegt so auch einer Kontrolle durch den Anbieter. Denn neue Entwicklungsobjekte müssen zuerst in einer Schnittstelle des Anbieterpakets sichtbar gemacht werden, bevor sie bei vorhandener Verwendungserklärung durch einen Nutzer verwendet werden können.
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Paketprüfung als Client |
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Falls einem Paket die Eigenschaft Paketprüfung als Client zugeordnet ist, bedeutet dies, dass das Paketkonzept lokal, also nur innerhalb dieses Pakets, befolgt werden muss. Global soll das reine Paketkonzept nur soweit als möglich befolgt werden. Ein Nutzer muss insbesondere immer dann eine Verwendungserklärung vorweisen, wenn die zu verwendenden Objekte in einer Schnittstelle vom Anbieterpaket sichtbar gemacht wurden.
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