Ändern der Materialart 
Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, die Materialart zu ändern. Beispielsweise ist es denkbar, daß ein Material, das bisher immer fremdbeschafft wurde und dessen Materialart nur Fremdbeschaffung zuläßt, in Zukunft auch eigengefertigt werden soll. Dann müssen Sie das Material einer Materialart zuordnen, die auch Eigenfertigung zuläßt.
Da die Materialart verschiedene Vorgänge im SAP-System beeinflußt, prüft das System stets, ob eine Änderung der Materialart erlaubt ist.
Wenn Sie das Material-Ledger verwenden, muß das Material dort abgerechnet werden.
Wenn die alte Materialart keine Angabe einer Preissteuerung (z.B. Standardpreis oder gleitender Durchschnittspreis) erfordert, darf die neue Materialart nicht so konfiguriert sein, daß sie als Preissteuerung nur Standardpreis zuläßt.
Wenn das Material aus der Sicht der Fertigungshilfsmittel gepflegt wurde, muß diese Sicht auch für die neue Materialart zulässig sein.
Wenn das Material kein konfigurierbares Material ist, darf die neue Materialart nicht ausschließlich für konfigurierbare Materialien zulässig sein.
Im Customizing des Materialstamms (unter Eigenschaften der Materialarten festlegen) müssen folgende Kennzeichen ein- und dieselbe Einstellung für die alte und die neue Materialart haben:
Material zum Prozeß
Herstellerteil
Wenn für die Qualitätsprüfung eines Materials Prüfpläne erforderlich sind, müssen diese für die neue Materialart erlaubt sein.
Das Kennzeichen Materialartenkennung (z.Z. nur in SAP Retail verwendet) muß für die alte und die neue Materialart gleich gesetzt sein.
Wenn Bestände, Reservierungen oder Einkaufsbelege zu dem Material vorhanden sind, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Bestandswerte des Materials der neuen Materialart müssen auf demselben Sachkonto fortgeschrieben werden wie die Bestandswerte des Materials der alten Materialart.
Die mengen- und wertmäßigen Fortschreibungen für das Material der neuen Materialart müssen in allen Werke genau so durchgeführt werden wie für das Material der alten Materialart.
Wenn es Transportbedarf zu dem Material gibt und Quants des Materials vorliegen, muß die neue Materialart auch die Pflege der Materialdaten aus der Sicht der Lagerverwaltung zulassen.
Hinweis
Wenn das Material, dessen Materialart Sie ändern wollen, chargenpflichtig war und das Material aufgrund der Pflegestatus der neuen Materialart nicht mehr als chargenpflichtig gekennzeichnet werden kann (obwohl noch Chargen vorhanden sind), können Sie die Materialart nicht ändern.
Beim Wechsel von einer Materialart, die nur Eigenfertigung zuläßt, zu einer Materialart, die nur Fremdbeschaffung zuläßt, und umgekehrt ändert das System die Beschaffungsart entsprechend.
Beim Wechsel zu einer Materialart, die andere fachbereichsspezifische Daten zuläßt als die alte Materialart, nimmt das System folgendes vor:
Es setzt alle Felder von Fachbereichen, die nicht mehr vorhanden sind, auf ihren Initialwert zurück.
Es erstellt eine Liste aller Fachbereichsfelder, die aufgrund der neuen Materialart zu Mußfeldern werden.
Um diese Felder zu pflegen, wählen Sie .