Abnahmevereinbarung (CRM-IM-IPM) |
Mengenrahmenvertrag, den ein Rechteinhaber mit einem Lizenznehmer schließt.
Es kann z.B. vereinbart werden, dass der Lizenznehmer in einem Zeitraum von 10 Jahren die Rechte an 100 Filmen vom Lizenzgeber kauft.
In der Abnahmevereinbarung wird dann z.B.festgehalten, dass ein bestimmter Betrag sofort bei Vertragsabschluss fällig wird, und zusätzlich für jeden bezogenen Film ein festgelegter Betrag zu zahlen ist.