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Abfallbilanz (EHS)

(EHS)

Bilanz über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle.

In Deutschland schreibt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vor, dass Abfallerzeuger eine Abfallbilanz erstellen müssen, die jährlich mehr als eine bestimmte Menge an besonders überwachungsbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Abfällen eines Abfallschlüssels erzeugen. Die Abfallbilanz muss auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden. Sie ist häufig die Basis für die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts.

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