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ärztliche Bescheinigung (EHS)

(EHS)

Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich Anspruch auf eine Bescheinigung des untersuchenden Arztes, ob er den Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz (weiterhin) einsetzen kann.

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